Abgeltung der Zulagen im Ferienlohn - ein VPOD Erfolg im Kanton Graubünden

Die Regierung des Kantons Graubünden hat entschieden, den kantonalen Mitarbeitenden Zulagen nachzuzahlen. Damit wird einem Bundesgerichtsurteil nachgekommen, gemäss dem Lohnzuschläge für regelmässig geleistete Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit auch auf dem auf die Ferien fallenden Lohn ausbezahlt werden müssen.

Der VPOD grischun hat in diesem Thema die Federführung übernommen und gemeinsam mit dem SBK beim Bündner Spital- und Heimverband einen Antrag auf Bezahlung der Lohnzuschläge auch beim Ferienlohn gestellt. Und wir haben GEWONNEN. Mit dem Bündner Spital- und Heimverband (BSH) konnte eine Einigung gefunden werden. Im 2010 haben die Spitäler und Heime den Mitarbeitenden die offenen Zuschläge ausbezahlt - dies rückwirkend für 5 Jahre. Und nun wird dieser Zuschlag ausbezahlt, bei den Anstellungen auf Stundenlohn-Basis mit einem direkten Zuschlag auf dem Stundenlohn. Dieser Zuschlag muss ausgewiesen werden. Eine periodische Kontrolle, ob dies auch gemacht wird, ist empfehlenswert.

Downloads
27.04.2016 Zulagen Ferienlohn PDF (67.0 kB)