Der VPOD grischun hat in diesem Thema die Federführung übernommen und gemeinsam mit dem SBK beim Bündner Spital- und Heimverband einen Antrag auf Bezahlung der Lohnzuschläge auch beim Ferienlohn gestellt. Und wir haben GEWONNEN. Mit dem Bündner Spital- und Heimverband (BSH) konnte eine Einigung gefunden werden. Im 2010 haben die Spitäler und Heime den Mitarbeitenden die offenen Zuschläge ausbezahlt - dies rückwirkend für 5 Jahre. Und nun wird dieser Zuschlag ausbezahlt, bei den Anstellungen auf Stundenlohn-Basis mit einem direkten Zuschlag auf dem Stundenlohn. Dieser Zuschlag muss ausgewiesen werden. Eine periodische Kontrolle, ob dies auch gemacht wird, ist empfehlenswert.
Abgeltung der Zulagen im Ferienlohn - ein VPOD Erfolg im Kanton Graubünden
Die Regierung des Kantons Graubünden hat entschieden, den kantonalen Mitarbeitenden Zulagen nachzuzahlen. Damit wird einem Bundesgerichtsurteil nachgekommen, gemäss dem Lohnzuschläge für regelmässig geleistete Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit auch auf dem auf die Ferien fallenden Lohn ausbezahlt werden müssen.