Ab nächstem Jahr „gilt Umkleidezeit als Arbeitszeit, wenn das Umziehen vom Arbeitgeber im Betrieb verlangt wird“, so die Empfehlung des Bündner Spital- und Heimverbandes BSH. Der VPOD grischun begrüsst diesen Lösungsansatz; im Wissen, dass der vorgeschlagene Zeitfaktor von 10 Min. pro Tag je nach Ausgang der Klagen im Kanton Zürich allenfalls noch angepasst werden müsste.
Der nun vorgeschlagene Lösungsansatz zeigt zudem zwei wichtige Elemente auf:
- Eine Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft verhilft zu Lösungen – auch bei individuellen Fragen. Denn es sind die Mitglieder, welche dem VPOD die notwendige Verhandlungskraft ermöglichen – und nun zu diesem Erfolg verhelfen.
- Es braucht eine sozialpartnerschaftliche Offenheit und Gespräche, um schlussendlich gute, gemeinsam tragfähige Lösungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zu finden. Hierzu fanden in diesem Jahr zwischen den Sozialpartnern im Bündner Gesundheitswesen gute Schritte statt.
Ein weiteres Zeichen dafür ist, dass die Petition von Ende 2015 des Bündner „Bündnis für gute Gesundheit“ (eine Plattform der Arbeitnehmerorganisationen VSAO, VPOD und SBK) von vielen Bündner Gesundheitsbetrieben aufgenommen wurde und nun auch die Dachorganisation BSH empfiehlt, ab 1.1.2020 mindestens 25 Arbeitstage Ferien zu gewähren. Damit wird ein wichtiges Signal für attraktive Gesundheitsberufe gesetzt. Wichtig ist nun, dass auch die Bündner Politik und die Krankenversicherer diese Signale aufnehmen und sich an der Ausfinanzierung dieser Schritte beteiligen. Dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen müssen wir gemeinsam entgegentreten, auch um die Gesundheitsversorgung in allen Regionen Graubündens zu gewährleisten.